
Spekulationssteuer
Wir stellen Ihnen Lösungen rund um die Übertragung, Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilie vor und erklären Ihnen beispielsweise auch, was mit laufenden Darlehen passiert. Dieses Wissen hilft Ihnen, Ihre Zukunft mit klarem Blick zu planen und abzusichern. Unser Ratgeber zeigt, warum und wie sich Lebensumstände verändern können und mit welchen Folgen. Auch möchten wir Ihnen und Ihrem Partner verschiedene Lösungen vorstellen, mit denen Sie auch während der Trennungsphase eine Lösung finden können. Gerne unterstützt Sie das Team von WEYEL-Immobilien auch persönlich, denn als Immobilienprofi mit langjähriger Erfahrung kennen und verstehen wir die Wünsche der verschiedenen Zielgruppen sowie die Interessenskonflikte als Mediator.
Spekulationssteuer bei Immobilien - Wann sie fällig ist und wie man sie berechnet
Ob und wann Spekulationssteuern auf Ihren Immobilienverkauf anfallen, hängt von der Nutzung des Objekts oder Grundstücks ab. Als Faustformel ist aber davon auszugehen, dass sie entfällt, wenn der ursprüngliche Kauf mindestens zehn Kalenderjahre zurückliegt. Wenn Sie die Immobilie, die Sie verkaufen möchten, vollständig selbst bewohnen, gelten Sie als Privatnutzer. In diesem Fall beträgt die Spekulationsfrist nur drei Jahre. Nach Ablauf der Frist sind Verkäufe von der Spekulationssteuer befreit.
Wichtig ist, dass die Immobilie tatsächlich privat bewohnt und genutzt wird. Wird das Büro oder Atelier steuerlich geltend gemacht oder vermietet, verlängert sich die Laufzeit des Zimmers auf zehn Jahre, da es sich nicht um eine private Nutzung handelt. Gleiches gilt für Mehrfamilienhäuser, in denen Mieter eine Einheit bewohnen. Nach Ablauf der dreijährigen Spekulationsfrist unterliegt die Einheit nicht mehr der Spekulationssteuer, die übrige Immobilie jedoch der Einkommensteuer. Es muss nach Quadratmetern gerechnet werden.
Laden Sie sich hier unseren kostenfreien Ratgeber zur Spekulationsstuer als PDF zur Verfügung.

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